Allgemeine Geschäftsbedingungen - CADKON systems GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

CADKON systems GmbH
Wendenschloßstraße 324, 12557 Berlin

Allgemein

1. Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die vollständige Bestellung des Käufers und alle damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen des Käufers vorliegen. Im Falle des Lieferverzuges stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche, gleich in welcher Höhe, nicht zu.

2. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer mit der Abgabe des Gutes beim Transporteur über.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit hin zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und uns schriftlich zu melden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten zzgl. Mehrwertsteuer ab Versandort Berlin.

4. Bearbeitungskosten
Für die Bearbeitung unberechtigter Reklamationen, Nachlieferungen von beim Kunden verlorengegangenem oder beschädigtem Material sowie für zusätzliche Aufwendungen, die durch die vom Besteller von Updates nicht offenbarte fehlende oder falsche Registrierung von Softwarelizenzen erforderlich werden, werden die Material- und Versandkosten bzw. die damit verbundenen Bearbeitungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Verkäuferin, bis der Käufer die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat (Kontokorrentvorbehalt).

6. Bestellung
Bestellungen sind Festbestellungen. Bei einseitiger Abstandnahme vom Vertrag durch den Käufer hat dieser die von der Verkäuferin in Hinblick auf den Vertragsschluß getätigten Aufwendungen (Deckungsgeschäfte) sowie einen entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Hardware

Gewährleistung

Die Garantiefrist beträgt 6 Monate.
Bei Mängeln oder Fehlen einer Ware werden alle diejenigen Teile unentgeltlich von der Verkäuferin nach deren Wahl ausgebessert oder neu geliefert, die innerhalb der Garantiefrist nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Bauteile oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Bei mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgabe  verlangen. Alle sonstigen, dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der Verkaufsgegenstände etwa zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ansprüche  aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß, sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel infolge von ungeeigneten Umweltbedingungen, insbesondere Temperaturen, Feuchtigkeit, übermäßigem Staubanfall, chemischen Einflüssen, Erschütterungen und natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer  Behandlung und Bedienung sowie unterbliebener Bereitstellung von Betriebsmitteln, Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, die durch den Käufer oder Dritte vorgenommen werden.

Software

1. Urheberrechte
Programme und Handbuch sind urheberrechtlich geschützt.
Die Wiedergabe von Handbuchteilen ist nur unter Angabe der Quelle gestattet. Das Duplizieren von Programmdisketten oder anderen Speichermedien, außer für eigene Sicherheitskopien, ist untersagt.

2. Lizenz
Wir gewähren gegen Zahlung des Rechnungsbetrages die ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software je Lizenz zeitgleich auf einem CAD-Arbeitsplatz zu nutzen. Software und Dokumentation sind vor unbefugter Nutzung zu schützen.  Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung verspricht der Käufer, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens der Verkäuferin, für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, unter Ausschluß der Annahme  eines Fortsetzungszusammenhanges, eine Vertragsstrafe von bis zu Euro 50.000,- zu bezahlen.

3. Haftung
Die Programme werden vor der Herausgabe sorgfältig geprüft. Der Hersteller übernimmt jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus ihrer Anwendung ergeben.
Die Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Umtausch eines mit Fehlern behafteten Datenträgers gegen einen verbesserten.

4. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem hier Aufgeführten entstehen, ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte  wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß ein Vertrag eine Regelungslücke enthält.

 
 
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